FFP2 Masken nicht vergessen !                      Stand 1.10.22

 


 

FFP2-Masken bieten einen extrem hohen Schutz vor einer Coronainfektion.

 

 

Wenn sich ein infizierter und ein gesunder Mensch in einem Innenraum auf kurzer Distanz begegnen, liegt die Ansteckungsgefahr  auch nach 20 Minuten nur bei 1:1000

 

 

Vorausset­zung ist der korrekte Sitz der FFP2:

 

Für optimalen Schutz muss der Nasenbügel demnach zu einem „abgerundeten W“ geformt werden, so dass er seitlich auf die Nasenflügel drückt. Das Atmen muss erschwert sein !

 

 

Op-Masken / medizinische Masken helfen kaum!

 

Fazit : Gut sitzende FFP2 Masken  schützen 100 x besser als OP Masken !

 

Auch in diesem Herbst  ist das Tragen von FFP2 Masken in unserer Praxis für alle Patienten Pflicht !

 

COVID-19-Schutzgesetz:

 

Maskenpflicht in Arztpraxen bun-
desweit vorgeschrieben


Ab Oktober soll bundesweit Maskenpflicht im Fernverkehr, in Arztpraxen und den Praxen weiterer Heilberufler

sowie eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Ergänzend sollen die

Länder die Möglichkeit erhalten, je nach Infektionslage in zwei Stufen auf die Pandemieentwicklung zu reagie
-
ren.


Bundesweit geltende Basis-Schutzmaßnahmen

1.
FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr (medizinische Masken für 6- bis 14-Jährige und Perso-
nal)

2.
FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen und Praxen aller Heilberufler
3.
Masken- und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pfle-
geeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten

und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit.